Geschäftsbedingungen (AGBs)
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Firma C. & E. Fein GmbH und der C. & E. Fein Service GmbH Stand: 01.10.2012
I. Umfang
1. Für alle uns erteilten Aufträge - auch die zukünftigen - gelten ausschließlich diese Allgemeinen Bedingungen, auch wenn der Auftrag des Kunden abweichende Bedingungen enthält. Solche Bedingungen gelten als ausdrücklich widersprochen und ausgeschlossen.
2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Bedingungen bedürfen der Schriftform.
II. Angebot
1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. An Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen, in jedem Falle jedoch bei Nichterteilung des Auftrags unverzüglich zurückzugeben. Jegliche Verwertung darf nur in Zusammenarbeit mit uns erfolgen. Eigenverwertung durch den Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Technische Änderungen sowie solche, die der Verbesserung dienen, bleiben vorbehalten.
III. Preise
1. Die Preise gelten ab Werk oder Lager ohne Aufstellung und Montage sowie ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie beziehen sich jeweils auf die deutsche Grundausführung unserer Produkte. Für Versand, Verpackung und Transportversicherung berechnen wir für Lieferungen innerhalb Deutschlands bei einem Netto-Warenwert bis EUR 500,00 pauschal EUR 6,00. Bei einem Netto-Warenwert über EUR 500,00 liefern wir frachtfrei. Für abweichende Versandanschriften berechnen wir generell zusätzlich pauschal EUR 6,00.
2. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet.
3. Kundenspezifische Zeichnungen berechnen wir gesondert nach unseren Kostensätzen. Dies gilt auch für Zeichnungen, die wir im Rahmen eines Angebots zur Erstellung einer Anlage anfertigen.
4. Der Mindestbestellwert für Warensendungen beträgt EUR 40 (Nettopreis).
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
2. Unsere Waren bleiben unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung im Bereich des Kunden erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Waren, an denen uns (Mit-)Eigentum zusteht, werden im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht uns gegenüber im Verzuge ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit sicherungshalber an uns in vollem Umfange ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung wird der Kunde die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen aushändigen.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.
5. Sollten wir dem sogenannten Scheck-Wechselverfahren zugestimmt haben, dann sind unsere Forderungen erst erfüllt, wenn auch der Wechsel eingelöst und einschließlich Nebenkosten vollständig bezahlt ist. Der Eigentumsvorbehalt erlischt- vorbehaltlich anderer Forderungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung - bei vollständiger Bezahlung.
V. Zahlungsbedingungen
1. Bei innerdeutschen Geschäften sind unsere Rechnungen zahlbar nach Wahl: Innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
2. Zahlungen werden vorrangig auf etwaige Zinsen und Kosten im Übrigen auf die jeweils älteste Schuld verrechnet. Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche sind unzulässig. Dies gilt nicht für Leistungsverweigerungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis.
3. Bei Zahlungsrückstand des Kunden oder wesentlicher Verschlechterung seiner Kreditwürdigkeit nach Vertragsabschluss werden sofort alle Forderungen, auch im Falle einer Stundung und eventuell Hereinnahme von Wechseln oder Schecks, zur Barzahlung fällig. Ferner sind wir in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und nach angemessener Nachfrist von allen bestehenden Abschlüssen zurückzutreten.
VI. Lieferung und Gefahrübergang
1. Die Angabe einer Lieferzeit ist unverbindlich.
2. Eine Lieferfrist, die stets schriftlich von uns zu bestätigen ist, rechnet von dem Tage ab, an welchem uns der restlos - insbesondere in technischer Hinsicht - geklärte Auftrag vorliegt und eine etwa vereinbarte Anzahlung oder Sicherheit bei uns eingegangen ist.
3. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vorgesehenen Frist versandbereit ist und dies dem Kunden mitgeteilt wurde. Montageleistungen, auch wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich übernommen wurden, sind nicht innerhalb der Lieferfrist auszuführen. Die Einhaltung jeder Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.
4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wozu auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. gehören, haben wir nicht zu vertreten. Solche Verzögerungen verlängern etwa verbindlich vereinbarte Lieferfristen um eine angemessene Zeit. Ebenso wird die Lieferfrist angemessen verlängert, wenn auf Wunsch des Kunden bereits bestätigte Aufträge mit unserer Zustimmung abgeändert werden.
5. Teillieferungen sind zulässig. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen.
6. Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Kunden über, wenn die Sendung das Werk oder Lager verlässt. Die Sendungen sind gegen Transportschaden versichert. Wird auf Wunsch des Kunden der Versand oder die Zustellung verzögert, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
VII. Warenrücknahme
1. Die Rücknahme bestellter Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit dem Kunden kein gesetzliches Rückgaberecht zusteht. Erklären wir im Einzelfall aus Kulanz unsere vorherige schriftliche Zustimmung zur Rückgabe gelieferter Ware, gelten die nachfolgenden Regelungen.
2. Unsere Zustimmung zur Rücknahme gelieferter Ware gegen Gutschrift steht stets unter der auflösenden Bedingung, dass die Ware originalverpackt und neuwertig bei uns eintrifft. Die Kosten und die Gefahr der Rücksendung liegen beim Kunden.
3. Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Nettowarenwerts, mindestens jedoch EUR 10. Eventuell anfallende Aufarbeitungskosten werden gesondert berechnet. Die Bearbeitungsgebühr und etwaige Aufarbeitungskosten werden bei der zu erstellenden Gutschrift in Abzug gebracht. Wenn Retouren bei FEIN intern als Schrott eingestuft werden, gibt es max. 50% Gutschrift vom Nettowert. Schrott ist überlagerte Ware (über 2 Jahre), Siegelbruch oder nicht originalverpackt.
4. Artikel mit einem Nettowarenwert/Stück unter EUR 20, Ersatzteile (Ausnahme mit Siegel) sowie Artikel außerhalb unseres aktuellen Lieferprogramms sind von der Rücknahme und Gutschrift ausgenommen.
VIII. Gewährleistung und Schadensersatz
1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Leistung unverzüglich zu überprüfen. Etwa dabei oder später festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitzuteilen.
2. Berechtigterweise geltend gemachte Mängel unserer Leistung beheben wir durch Nacherfüllung. Das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, steht - außer im Falle des Verbrauchsgüterkaufs - uns zu. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer hierfür angemessen gesetzten Frist fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis/die Vergütung angemessen mindern.
3. Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz für Bauwerke sowie Sachen für Bauwerke, Baumängel und den Verbrauchsgüterkauf (einschließlich Rückgriffsanspruch) längere Fristen zwingend vorschreibt. Gegenüber gewerblichen Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist für schlagende Teile sowie beim Einsatz im Mehrschichtbetrieb mit Rücksicht auf die erhöhte Beanspruchung sechs Monate.
4. Etwaige Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als in der Lieferkette zwischen uns und dem Verbraucher keine über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen wurden.
5. Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht bestimmungsgemäßer oder nicht mit uns abgestimmter Verwendung, falscher Lagerung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, ungeeignetem Zubehör oder infolge sonstiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Der entsprechende Nachweis obliegt dem Kunden.
6. Bei während der Gewährleistungsfrist vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die nicht von uns oder einer von uns autorisierten Vertragswerkstätte durchgeführt wurden, erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
7. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für eine etwa übernommene Garantie, für den Schaden aufgrund einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder in sonstigen Fällen einer gesetzlich zwingenden Haftung. Wesentliche Vertragspflichten sind die jeweiligen vertraglichen Hauptleistungspflichten sowie sonstige vertragliche (Neben-) Pflichten, die im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
IX. Reparaturen
1. Reparaturrechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zahlbar.
2. Erteilt uns der Kunde nach einem von uns durchgeführten Kostenvoranschlag für eine Reparatur den entsprechenden Reparaturauftrag nicht, so sind wir berechtigt, die insoweit entstandenen Kosten der aufgewendeten Arbeitsleistung nach unseren Kostensätzen zu berechnen.
X. Vertragsverletzung durch den Kunden
1. Vertragsverletzungen jeder Art durch den Kunden, insbesondere auch Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, verpflichten den Kunden zum Ersatz aller daraus entstehenden Schäden. Hat der Kunde den Vertrag verletzt, so wird vermutet, dass etwa entstehende Schäden darauf zurückzuführen sind.
2. In diesen Fällen sind wir zum Rücktritt vom Vertrag oder nach unserer Wahl einem Teil des Vertrages berechtigt. Durch die Ausübung des Rücktrittsrechts werden unsere Schadensersatzansprüche nicht berührt.
XI. Vertrieb
1. Ein unmittelbarer oder mittelbarer Export unserer Ware ist ohne unsere vorherige Zustimmung aufgrund der Zulassungsbestimmungen entsprechender Ländervarianten unzulässig, soweit diesem vertraglichen Verbot nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Bei Verletzung dieses Exportverbotes entfällt unsere Gewährleistungspflicht .Wir sind ferner berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen, Auskunft und Schadensersatz zu verlangen.
2. Lieferungen innerhalb Deutschlands erfolgen nach den gültigen deutschen Sicherheitsvorschriften. Soweit in anderen Ländern abweichende Vorschriften oder technische Gegebenheiten bestehen, die Änderungen erforderlich machen, übernehmen wir keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden.
XII. Datenschutz, Gerichtsstand, Erfüllungsort und Sonstiges
1. Personenbezoge Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Zwecke des Abschlusses und der Durchführung des Vertragsverhältnisses erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. In diesem Rahmen behalten wir uns vor, zur Bonitätsprüfung (Scoring) unsere Kunden Score-Verfahren und - produkte einzusetzen und hierzu Daten (Namen und Anschrift des Kunden) an einschlägige Unternehmen zu übermitteln.
2. Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, Schwäbisch Gmünd.
3. Erfüllungsort ist ebenfalls Schwäbisch Gmünd.
4. Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Spätere Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrags oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform, wobei unsere Bestätigung maßgeblich ist